Schutzengel

Die Jury

„SCHUTZENGELPREIS“-Jury

 

Die Jury wird alle zwei Jahre neu gebildet und besteht aus mindestens fünf Personen (jeweils mindestens eine Person aus dem juristischen, politischen, wirtschaftlichen und pädagogischen/psychologischen Bereich). Das Pro-Kind-Haus hat das Recht, eine Person für die Jury zu benennen. 

Die Arbeit in der Jury ist ehrenamtlich.
Die Jury wird berufen vom Pro Kind-Haus; eine Wiederberufung ist möglich.  
Die Jury ist nicht an Weisungen des Pro Kind-Hauses gebunden. Alle Jurymitglieder sind gleich stimmberechtigt.  
Die Jury befindet über die Vergabe des Preisgeldes eigenständig.  
Die Jury kann sich einen Vorsitzenden und Sprecher wählen.  
Die Jury befindet nach den o. g. Kriterien und begründet die Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung.  

 

Die Jury im Jahr 2012 besteht aus:  

  1. Georg Ilskens  Geschäftsführer der Wirtschaftsjunioren Paderborn + Höxter bei der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld  
  2. Andreas Hornung Richter am OLG Hamm  
  3. Oliver Ostmann Landesvorsitzender 2012 Wirtschaftsjunioren NRW  
  4. Maria Beckmann-Junge Dipl.-Sozialpädagogin, Berufsbetreuerin, stellv. Fraktionsvors. der CDU-Kreistagsfraktion Paderborn, Vors. des Jugendhilfeausschusses Krs. Paderborn  
  5. Birgit Kaufhold Dipl.-Pädagogin, Inhaberin des Pro Kind-Hauses „Schutzengel für Kinder“  

 

Die Jury trifft sich in diesem Jahr zur endgültigen Entscheidung über den Preisträger am 27.08.2012.        

 

Vorschlagswesen  

Jede Person, jeder Verein, jede Initiative, Institution oder jedes Unternehmen ist berechtigt, für die Verleihung der Jury Vorschläge oder seine Bewerbung einzureichen. Die Vorschläge sind zu begründen. Die Jury ist an die Empfehlungen nicht gebunden, sondern kann aufgrund eigener Vorschläge entscheiden.    

 

Bewertungskriterien  

Die Jury bewertet die Bewerbung  
hinsichtlich ihres Engagements für das Wohl des Kindes,
nach ihrem Innovationsgrad
und nach der Stärke des Umsetzungskonzeptes.    

 

Rechte  

Die Urheberrechte der Bewerbungen und Empfehlungen verbleiben bei den Teilnehmern. Der Initiative „Kinderschutz mal anders“ des Pro Kind-Hauses wird mit der Teilnahme unwiderruflich und kostenlos das Recht übertragen, die Wettbewerbsbeiträge oder Teile davon zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen, öffentlich wiederzugeben und ggf. für diese Zwecke zu bearbeiten. Dabei ist die Initiative „Kinderschutz mal anders“ des Pro Kind-Hauses berechtigt, diese Rechte auch von Dritten wahrnehmen zu lassen. Postalisch eingesandte Beiträge/Materialien gehen in das Eigentum der Initiative „Kinderschutz mal anders“ des Pro Kind-Hauses über. Die Rückgabe der Arbeiten inklusive aller eingereichten Materialien ist nicht möglich. Die Teilnehmer tragen dafür Sorge, dass durch ihre Beiträge die Rechte Dritter nicht verletzt werden.