August 2012
Wann: ?
Wo: Pro-Kind-Haus
Im Ort 6
37696 Marienmünster
Referentin: Birgit Kaufhold
Inhaberin des Pro-Kind-Hauses
Zeit: 17.00 bis 19.00 Uhr
Kosten: Es wird ein Unkostenbeitrag für Getränke usw. in Höhe von 20 Euro erhoben.
Anmeldungen an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Der Umgangspfleger wird in u. a. hochstrittigen Scheidungen eingesetzt, wenn die Eltern den Umgang des Kindes mit einem Elternteil nicht selbstständig regeln können. Den Arbeitsrahmen dafür gibt der Gesetzgeber vor.
„Vorrausetzung für die Anordnung der Umgangspflegschaft ist nach § 1684 Abs. 3 Satz 3, dass die Wohlverhaltenspflicht nach § 1684 Abs. 2 „dauerhaft oder wiederholt erheblich beeinträchtigt“ wird.
Die Anordnung der Umgangspflegschaft soll damit auf Fälle beschränkt werden, in denen der betreuende Elternteil oder die Obhutperson im Sinne des § 1684 Abs. 2 Satz 2 das Umgangsrecht des getrennt lebenden Elternteils in erheblicher Weise vereitelt. Die Hohe Schwelle der Kindeswohlgefährdung (§ 1666) muss jedoch künftig nicht mehr erreicht werden…“
BT-Drs 16/6308, S. 796 = ZKJ 2010, 306
Inhalte des Vortrags
● Rolle des Umgangspflegers
● Rechtlicher Rahmen bei Umgangspflegschaften
● Aufgabenfelder des Umgangspflegers
● Reaktionen des Kindes bei Trennung und Scheidung
● Chancen und Grenzen der Umgangspflegschaft
Der Vortrag soll einen Einblick in dieses Tätigkeitsfeld geben und wird praxisnah gestaltet.
Zielgruppe:
Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Pädagoginnen/Pädagogen, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Psychologinnen/Psychologen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte und andere Berufsgruppen sowie psychosoziale und juristische Berufsgruppen, die sich über dieses Tätigkeitsfeld informieren möchten.
Im Jahr 2013 ist eine größere Weiterbildung zu diesem Thema in den Monaten April/Mai geplant. Näheres später.