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Februar 2014

Familiengerichtliche Verfahren bestimmen das Schicksal der betroffenen Kinder.

 

Nach § 1684 BGB hat das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet. Wird diese Pflicht dauerhaft und wiederholt verletzt, kann das Familiengericht eine Umgangpflegschaft anordnen.

 

Die Fachtagung “Umgangspflegschaft: Chancen und Grenzen“ beleuchtet pädagogische und psychologische Aspekte der Umgangsverweigerung aus Sicht der betroffenen Kinder. 

 

Umgangspflegschaft (§ 1666 BGB) ist nicht gleich Umgangspflegschaft (§ 1684 BGB). Aus juristischer Sicht sollen die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen einer Umgangspflegschaft aufgezeigt werden.

 

Die praktische Umsetzung einer Umgangspflegschaft soll während einer Podiumsdiskussion vorgestellt und Chancen, Probleme und Grenzen dargestellt werden.

 

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Samstag, 15. März 2014

 

 Uhrzeit Programmteil Referenten
 10:00 Uhr

Stehcafé

 

 
 10:30 Uhr

Begrüßung

Einführung in die Fachtagung

Dr. Ute Hoffmann,
Lutz Ferkinghoff
 10:45 Uhr

Pädagogische und psychologischeAspekte der Umgangsverweigerung

 

Kaffeepause

Regina Reichart-Corbach
 12:00 Uhr

Rechtliche Grundlagen von Umgangspflegschaften

 

Peter Ziehm

 

 13:00 Uhr

Mittagessen

 

 
 14:00 Uhr

Empfehlung einer Umgangspflegschaft in Sachverständigengutachten

Dr. Ute Hoffmann
 

 14:30 Uhr

Podiumsdiskussion: Zur praktischenUmsetzung von Umgang aus Sicht der UmgangspflegerInnen

Wilhelm Böker,
Simone Kabus,
Birgit Kaufhold